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Bildung für Nachhaltige Entwicklung

Schweizerischer Kontext

Die Verpflichtung zu einer Nachhaltigen Entwicklung wird in der Bundesverfassung in Artikel 73 festgeschrieben. Auf nationaler Ebene hat die EDK, zusammen mit den vier regionalen Konferenzen, die Aufgabe übernommen, die Integration der Bildung für Nachhaltige Entwicklung in die Schule und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu koordinieren. Zusammen mit betroffenen Bundesämtern bildet die EDK eine gemeinsame Plattform, welche die politische Steuerung im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung ausübt.

Die Umweltbildung betrachtet sich zusammen mit anderen Akteuren als wichtiger Pfeiler der Bildung für Nachhaltige Entwicklung.

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